Nutzungs- und Entgeltregelung für die Überlassung gemeindlicher Räumlichkeiten
Beschluss des Presbyteriums vom 17. September 2014/Änderung 2017
Die Ev. Kirchengemeinde Oberkassel versteht sich als einladende Kirche. Sie lädt auch in der Woche zu ihren verschiedenen Gruppen, Kreisen und Veranstaltungen in den Kirchen und in den Gemeindezentren ein. Die Gemeinderäume sind dabei nicht nur Orte der Begegnung, sondern stellen gleichzeitig ein wirtschaftliches Gut dar, das entsprechend zu verwalten ist.
Die nachfolgenden Regelungen sollen diesem Gesichtspunkt Rechnung tragen. Das Presbyterium ist sich bewusst, dass es bei den z. T. sehr unterschiedlichen Nutzungsgruppen und Nutzungszwecken schwierig ist, eine für alle gleichermaßen einheitliche und gerechte Regelung zu finden. Im Zweifelsfalle soll nicht das finanzielle Kriterium, sondern der Nutzen für die Gemeinde als Ganzes im Vordergrund der Entscheidung über das Nutzungsentgelt stehen.
Sie können sich die Tarifordnung hier herunterladen: (neue Liste demnächst hier-Juli 2023)